AKTUELLES

A. Aktivitäten des Gesetzgebers

Entfernungspauschale

"Die regelmäßige Überprüfung der Anpassung der Entfernungspauschale aufgrund von Preissteigerungen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und nicht nur dann vorgenommen werden, wenn extreme Preisentwicklungen an den Tankstellen dies herausfordern", erklärt Manfred Pröll, Vorstand des Lohnsteuervereins Nürnberg e.V.

"Gerade in den Flächenstaaten können sich Arbeitnehmer, die auf die Benutzung eines Autos angewiesen sind, den Steigerungen der Benzinpreise nicht entziehen."

Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist ein tragendes Prinzip des Steuerrechts. Deshalb ist die Erhöhung der Entfernungspauschale unumgänglich. Der Staat hat durch die extremen Preissteigerungen automatisch erhebliche Mehreinnahmen an Mineralöl-, Öko- und Umsatzsteuer. Soweit Arbeitnehmer tatsächliche Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten geltend machen können, sind diese und damit auch die Preissteigerungen, steuerlich abziehbar.

Mit dem gerade auf den parlamentarischen Weg gebrachten Gesetz zur Abschaffung der kalten Progression sollen den Steuerzahlern inflationsbedingte Mehreinahmen in Höhe von sechs Mrd. Euro zurückgegeben werden, weil der Staat – so die Gesetzesbegründung – nicht länger von Lohnerhöhungen profitieren will, denen jedoch keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrunde liegt. Dazu sollen künftig der Grundfreibetrag und der Tarifverlauf einer regelmäßigen zweijährigen Überprüfung unterzogen werden.

Wir fordern auch in diesem Zusammenhang die Anpassung der Entfernungspauschale.

Zur Erinnerung: Die letzte dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale (damals noch Kilometerpauschale) datiert aus dem Jahre 1991. Damals, vor nunmehr 21 Jahren, wurde die Kilometerpaschale von zuvor 0,26 Euro (0,50 DM) auf 0,30 Euro (0,58 DM) erhöht. Ab 1999 wurde die Entfernungspauschale auf 0,36 Euro für die ersten 10 Kilometer und auf 0,40 Euro ab dem 11. Kilometer erhöht. Ab 2004 wurde sie wieder auf 0,30 Euro gesenkt.

Der Preis für einen Liter Superbenzin lag 1991 bei etwa 0,68 Euro (1,33 DM). Derzeit kostet Superbenzin etwa 1,69 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 1,01 Euro, die 148% ausmachen – bei gleich gebliebener Höhe der Entfernungspauschale.

Manfred Pröll: "Dies stellt ein extremes Missverhältniss dar!"

Auch der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) fordert daher eine Erhöhung der Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro auf mindestens 0,40 Euro und die Festschreibung einer regelmäßigen Überprüfung im Zweijahresrhythmus.

Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit und kann unseres Erachtens ohne großen gesetzgeberischen Vorlauf noch in das Gesetz zum Abbau der kalten Progression aufgenommen werden.